Bestattungsgesetz

Bestattungsgesetz
in Deutschland

Verständlich erklärt: Verstreuungsnachweis durch den Vorerwerb der vorzeitigen Dünenverstreuung den sogenannten Grabplatznachweis

Alles Wissenswerte zur Bestattungspflicht –
und wie DüneDaheim diese rechtskonform erfüllt

Die Bestattungspflicht in Deutschland

Grundsätzlich gilt: In Deutschland besteht eine gesetzliche Bestattungspflicht. Die Asche eines Verstorbenen muss auf einem Friedhof oder einem dafür zugelassenen Ort beigesetzt werden. Das Aufbewahren der Urne im privaten Haushalt ist nach deutschem Recht nicht erlaubt.

Rechtliche Grundlagen

Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland hat ein eigenes Bestattungsgesetz. Trotz regionaler Unterschiede gilt bundesweit:

  • Friedhofszwang: Die Asche muss auf einem Friedhof oder einem offiziell zugelassenen Bestattungsort beigesetzt werden.
  • Dokumentationspflicht: Die Beisetzung muss dokumentiert und behördlich genehmigt sein.
  • Verbot der Privataufbewahrung: Eine dauerhafte Aufbewahrung ohne Bestattungsnachweis ist nicht zulässig.

Die DüneDaheim/WiederDaheim-Lösung: Rechtskonform & Würdevoll

DüneDaheim bietet eine vollständig legale Alternative, die das deutsche Bestattungsgesetz respektiert und gleichzeitig ermöglicht, die Urne im eigenen Zuhause, bis zur vollständigen Abschiednahme, zu behalten. Sie entscheiden, wann Sie bereit sind.

Offizieller Verstreuungsnachweis der sogenannte Grabplatznachweis

Sie erhalten einen offiziellen Verstreuungsnachweis über einen Erwerb der vorzeitigen Dünenverstreuung – von deutschen Krematorien nicht zu beanstanden.

Dünenverstreuung in den niederländischen Dünen

Die spätere Verstreuung, nach Ihrer Abschiednahme erfolgt durch TreibSand® – und ist im Geamtpreis enthalten.

Keine zeitliche Begrenzung

Die Urne/Asche kann so lange bei Ihnen bleiben und mit Ihnen reisen, wie Sie es wünschen. Sie entscheiden, wann Sie bereit sind für die Dünenverstreuung. Die Verstreuung erfolgt zu dem Zeitpunkt, den Sie bestimmen.

Behördlich anerkannt

Deutsche Krematorien erhalten von uns den Nachweis der vorzeitigen Dünenverstreuung, den sogenannten Grabplatznachweis. Alle rechtlichen Anforderungen sind vollständig erfüllt.

So funktioniert es rechtlich

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Verstreuungsnachweis der sogenannte Grabplatznachweis wird ausgestellt

Sie erhalten einen offiziellen Verstreuungsnachweis, für den vorzeitigen Erwerb der Dünenverstreuung. Sie verpflichten sich nach vollständieger Abschiednahme die Überführung selbst zu veranlassen und der Dünenverstreuung zuzuführen. Dies wird den deutschen Krematorien nachgewiesen.

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Krematorium übergibt die Urne

Das deutsche Krematorium erhält unseren Verstreuungsnachweis und übergibt uns die Urne. Der Nachweis enthält alle erforderlichen Angaben zum Verstorbenen.

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Urne verbleibt bei Ihnen

Die Urne wird per Kurierdienst (45€) zu Ihnen gebracht und bleibt dort so lange wie Sie möchten – ohne zeitliche Verpflichtung, bis zur vollständigen Abschiednahme.

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Dünenverstreuung nach Ihrem Zeitplan

Wenn Sie bereit sind, erfolgt die würdevolle anonyme Verstreuung durch TreibSand® in den niederländischen Dünen – für 430€ inkludiert.

Häufig gestellte Fragen

Zusammenfassung

  • Offizieller Verstreuungsnachweis, der sogenannte Grabplatznachweis für Krematorium
  • Urne verbleibt bei Ihnen Zuhause – ohne zeitliche Begrenzung
  • Spätere Dünenverstreuung durch TreibSand® bereits ab 430€ inkludiert
  • Urnenversand per Kurierdienst 45€ – sicher zu Ihnen nach Hause
  • Nachweis zur Dünenverstreuung erbracht

Haben Sie weitere Fragen?

Wir beraten Sie gerne persönlich und beantworten all Ihre rechtlichen Fragen.